FAQ's
1. Was kostet ein Gutachten für mich?
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie komplett kostenlos. Die Kosten übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung.
2. Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?
Ja. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, unabhängig von der Versicherung des Unfallverursachers.
3. Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden.
Ich komme zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Fahrzeugstandort.
4. Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?
Meistens erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 24–48 Stunden nach der Besichtigung.
5. Muss ich mein Auto in einer bestimmten Werkstatt reparieren lassen?
Nein. Sie entscheiden selbst, welche Werkstatt repariert – nicht die Versicherung. Sie haben freie Wahl.
6. Was brauche ich für das Gutachten?
Für die Begutachtung reichen:
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Fahrzeugschein
-
Personalausweis
-
Unfallhergang (kurze Erklärung)
Alles Weitere erledige ich!
7. Was ist eine Wertminderung?
Die Wertminderung ist der Betrag, um den Ihr Fahrzeug durch den Unfall an Marktwert verliert, selbst wenn es repariert wurde. Dieser Betrag steht Ihnen als Entschädigung zu und wird im Gutachten festgehalten.
8. Kann ich auch bei Kaskoschäden ein Gutachten bekommen?
Ja, aber hier entscheidet oft die eigene Versicherung. Ich unterstütze Sie gern und erkläre, was in Ihrem Fall möglich ist.
9. Was ist eine Reparaturbestätigung?
Nach der Reparatur prüfe ich, ob alle Arbeiten korrekt ausgeführt wurden.
10. Muss ich der Versicherung Fotos schicken?
Nein. Wenn Sie mich beauftragen, übernehme ich die vollständige Dokumentation und Fotos des Schadens.
Noch Fragen?
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, kontaktieren Sie mich einfach direkt.
